Der Volkstrauertag wurde durch den 1919 gegründeten Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zum Gedenken an die Gefallenen des Ersten Weltkrieges eingeführt. Ziel des Volksbundes war es damals, mit dem Volkstrauertag ein „Gefallenendenkmal im Herzen des deutschen Volkes zu setzen“. Anträge, den Volkstrauertag reichseinheitlich festzulegen und gesetzlich zu schützen, scheiterten jedoch im Reichstag. Dennoch gelang es, das Begehen des Volkstrauertages auch ohne gesetzliche Festlegung durchzusetzen. 1922 fand die erste offizielle Feierstunde im Deutschen Reichstag statt, bei der der damalige Reichstagspräsident Paul Löbe eine im In- und Ausland vielbeachtete Rede hielt: „... Leiden zu lindern, Wunden zu heilen, aber auch Tote zu ehren, Verlorene zu beklagen, bedeutet Abkehr von Hass, bedeutet Hinkehr zur Liebe, und unsere Welt hat die Liebe not ...“
In unserer Tagung werden wir den Volkstrauertag und seine Stellung in der Gedenk- und Erinnerungskultur der Bundesrepublik Deutschland betrachten und im historischen Kontext einordnen. In diesem Zusammenhang werden nationale Gedenktage anderer europäischer Staaten vorgestellt werden, um Unterschiede in der Ausgestaltung und historischer Narrative herauszuarbeiten.