Themen

Stichwort: „Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte?“

Das Ziel der Studie ist es erstens zu untersuchen, wie sich die Segregation in 74 deutschen Städten  entwickelt hat und wie sie sich aktuell darstellt. Zweitens werden Ursachen auf städtischer Ebene analysiert.

Hier sollen allerdings nur die besondere ostdeutsche Situation und die konkrete Lage von Rostock und Schwerin betrachtet werden.

 

1. Begriffserklärungen

Segregation ist die ungleiche Verteilung von Bevölkerungsgruppen über städtische Teilgebiete, hier konkret: die Verteilung der Wohnstandorte verschiedener Gruppen der Bevölkerung im städtischen Raum (residenzielle Segregation).

Soziale Segregation – sie müsste eigentlich soziale residenzielle Segregation heißen – beschreibt die räumliche Ungleichverteilung der städtischen Bevölkerung nach sozioökonomischen Merkmalen wie Einkommen und Bildungsstand.

In der Studie wird ein Segregationsindex verwendet, der angibt, wie hoch der Prozentsatz der betrachteten Bevölkerungsgruppe ist, der umziehen müsste, um eine stadtweite Gleichverteilung zu erreichen.

Als arme Bevölkerung wird der Teil der Bevölkerung angenommen, der von Transfereinkommen aus dem Leistungsbereich des SGB II, bekannt als Hartz IV, lebt.

 

2. Entwicklung und aktuelle Situation mit besonderer Betrachtung von Rostock und Schwerin

Zunächst ist festzustellen, dass die soziale Segregation in allen untersuchten Städten seit 1995 deutlich gewachsen ist. In Ostdeutschland stieg sie so viel stärker, dass die Segregation heute größer ist als in Westdeutschland. Und vor allem im Osten nimmt sie weiter zu.

Die Stadt Schwerin liegt unter den untersuchten 74 Städten auf dem traurigen ersten Platz, was den Grad der sozialen Entmischung betrifft. Der Segregationsindex von 40 bedeutet, dass 40 Prozent der armen Bevölkerung umziehen müsste, um stadtweit eine Gleichverteilung zu erreichen. Rostock liegt auf Platz 2 und mit 39,4 nur knapp darunter. Der Anstieg dagegen ist in Rostock größer, dicht gefolgt von Schwerin.

Noch dramatischer stellt sich die Situation dar, wenn man nur die Kinder betrachtet. Die soziale Segregation betrifft Kinder deutlich stärker als die allgemeine Bevölkerung. Diese Entwicklung betrifft grundsätzlich West- und Ostdeutschland, im Durchschnitt Westdeutschlands betrug der Segregationsindex von Kindern 2014 jedoch knapp 30, in Ostdeutschland lag er bei deutlich über 40. In Rostock sind es sogar 51, Schwerin liegt auf Platz 3 mit 48. Und die Werte steigen weiter.

Diese Situation ist gerade deshalb problematisch, weil es bereits wissenschaftlich erwiesen ist, dass die räumliche Ballung armer Menschen eine „Ansteckungswirkung sozialer Problemlagen“ erzeugt. Es entstehen soziale Brennpunkte. Dies hat Auswirkungen vor allem in Bezug auf Bildungserfolge, Gesundheit und regelwidriges Verhalten, z.B. Kriminalität. Mit anderen Worten, wenn 33 Prozent der Kinder in einer Stadt – hier Rostock – in Nachbarschaften mit einer SGB-II-Quote bei Kindern von über 50 Prozent leben, reduziert das deren Lebenschancen erheblich. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Dynamik der sozialen Segregation mit zunehmendem Niveau verstärkt.

 

3. Bestimmungsfaktoren sozialer Segregation

Die gegenüber Westdeutschland erheblich stärkere Segregation im Osten hat in erster Linie historische und städtebauliche Ursachen. Der Wiederaufbau nach dem Krieg fand in der ehemaligen DDR in mehreren Phasen statt. Nachdem in den am meisten zerstörten Städten in den Innenstädten und an alten Bautraditionen orientiert gebaut wurde, wandelte sich der Wiederaufbau in den 1960er Jahren. Man ging zum Plattenbau über und der „Wiederaufbau zog an die Peripherie der Städte“. Es entstanden in Plattenbauweise errichtete „Trabantenstädte“. Nach der Wende waren die Plattenbaugebiete, die in der Nähe großer Industriekombinate lagen, besonders stark und anhaltend von der Massenarbeitslosigkeit betroffen. Die soziale Lage in diesen Gebieten verschlechterte sich deutlich. In der Mitte der 1990er Jahre setzte – nach der ersten Wanderungsbewegung in den Westen – eine zweite Welle des Fortzuges finanzstarker Haushalte aus den Plattenbaugebieten in das Umland (nachholende Suburbanisierung). Zeitgleich wurden die bis dahin maroden Altbauviertel in den Innenstädten saniert und zogen sozial privilegierte Haushalte an.

Zu diesen Formen der „freiwilligen Segregation“ fügte der Staat eine „erzwungene“ hinzu. Diese ist Ergebnis eines Paradigmenwechsels in den Wohnungspolitik: Weg von der Objektförderung (sozialer Wohnungsbau) hin zur Subjektförderung (Wohngeld). Da der Staat die Wohnkosten für Transferleistungsempfänger bezahlt, werden Höchstwerte für die Wohnkosten festgelegt, die die Betroffenen in die Plattenbauten drängen. Dies gilt insbesondere für Familien mit Kindern.

Es zeigt sich, dass sich die soziale Segregation in Städten mit großen Plattenbaugebieten in der Peripherie (Rostock: 35% der Bevölkerung) nahezu vollständig aus der Dreiteilung in Plattenbaugebiete, Innenstadtlagen und Vororte erklärt werden kann. So liegen die SGB-II-Quoten in den Plattenbaugebieten weit höher als in den anderen Stadtbereichen, sie sinken dort auch deutlich langsamer.

 

4. Konsequenzen und Lösungsansätze

Im Ergebnis der Analysen „bedarf es wohl massiver Eingriffe durch die Städtebaupolitik“. So reduzieren zusätzliche Sozialwohnungen nicht in jedem Fall die soziale Segregation, wohl aber diejenigen, die sich in attraktiveren Wohnlagen befinden. Dies wäre über verschärfte Auflagen beim Bau neuer Wohnhäuser und den Erwerb zusätzlicher Belegungsrechte für bestehende Wohnungen in weniger benachteiligten Lagen zu erreichen. Eine Erhöhung der Anzahl an Sozialwohnungen, gerade in „besseren Wohnlagen“, würde zudem allgemein den Spielraum der Stadtentwicklungspolitik erhöhen.

Parallel dazu sollten die negativen Folgen sozialer Segregation begrenzt werden, u.a. durch ein Quartiersmanagement. Schulen in sozialen Brennpunkten müssen mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden, um gleiche Lernvoraussetzungen und Bildungschancen herzustellen.

 

 

Wer die ganze Studie lesen möchte, findet sie hier:

https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2018/p18-001.pdf

Kontakt

Landeszentrale für politische Bildung
Mecklenburg-Vorpommern

Tel: 0385 - 58818950
E-Mail:poststelle(at)lpb.mv-regierung.de